Climateways Wasserreservoir
Wussten Sie, dass Sie durch die Verwendung von unserem Wasserreservoir mehrere hundert Euro sparen können?
Eine direkte Ableitung des Regenwassers in das Kanalsystem und oberirdische Regenrückhaltebecken mit hohem Flächenverbrauch. Nachhaltige, platz- und kostensparende Wasserspeicherung und -nutzung hatte bisher eine untergeordnete Rolle.
Mithilfe von unseren Wasserreservoiren kann der Niederschlag jedoch langfristig gespeichert und entweder effektiv genutzt oder verzögert an die Kanalisation abgegeben werden. Häufig wird er mit einem Retentionskörper oder der
Dachentwässerung verbunden, durch die der Niederschlag in das Wasserreservoir gelangt.
Vorteile auf einen Blick
Wasserreservoir
- Kostensparend durch entfallende Niederschlagsgebühren
- Effektive Nutzung des gespeicherten Wassers zur Bewässerung von Grünanlagen und Begleitgrün, Sanitäranlagen und den Haushalt, -> Kosteneinsparung
- Abnehmendes Risiko von Überschwemmungen nach Starkregenereignissen
- Nachhaltig
Aufbau
Das Wasser gelangt durch Fallrohre von Dächern oder mithilfe von Drainagerohren aus Retentionskörpern in das Wasserreservoir. Ein Filter hält Verschmutzungen dabei zurück. Mithilfe einer Druckpumpe kann das sich nah unter der Wasseroberfläche befindende Wasser aus dem Wasserreservoir befördert und genutzt werden. Falls das Reservoir auch an die Kanalisation angeschlossen ist, kann überschüssiges Wasser mithilfe eines Überlaufsiphons abgeleitet werden.
Richtlinien und Einbau
Die Größe des Wasserreservoirs sollte abhängig vom Verwendungszweck des Wassers, der Niederschlagsmenge im jeweiligen Gebiet und der Größe der darüberliegenden Fläche gewählt werden. Wasserreservoiren bis zu 50 m3 benötigen keine Genehmigung, wenn sie nur zur Bewässerung genutzt werden, aber es besteht eine Anzeigepflicht bei der lokalen Wasserbehörde. Niederschlag, der mithilfe des Wasserreservoirs gesammelt in die Kanalisation abgeleitet oder als Grauwasser genutzt wird, gehört rechtlich zum Abwasser und ist genehmigungspflichtig. Auch eine Versickerung des gesammelten Niederschlags in das Grundwasser, welches rechtlich zu den Gewässern zählt, ist erlaubnispflichtig, da es zur Gewässerbenutzung zählt. Eine Ausnahme besteht, wenn das in der Niederschlagsversickerungsordnung des jeweiligen Bundeslandes vermerkt ist.